BiGtime Tonstudio
Stefan Stoecklein
Aidenbachstr.16
D-81379 München
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1.
Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über künstlerische Leistungen, Leistungen im Tonstudiobereich sowie alle anderen erbrachten Leistungen zwischen BiGtime Tonstudio, namentlich Stefan J. Stoecklein und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
Die hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn BiGtime Tonstudio, namentlich Stefan J. Stoecklein in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von BiGtime Tonstudio, namentlich Stefan J. Stoecklein gültig. In den weiteren Ausführungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Bezeichnung „BiGtime Tonstudio“ stellvertretend für die rechtlich verantwortliche Person Stefan J. Stoecklein verwandt.
2. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder an BiGtime Tonstudio erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von BiGtime Tonstudio ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten BiGtime Tonstudio. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers. Ausgeschlossen aus der vorstehenden Bestimmung sind reine Dienstleistungsverträge zwischen BiGtime Tonstudio und dem jeweiligen Auftraggeber.
Alle Entwürfe, Audiodesigns, Kompositionen oder mithilfe anderer oder elektronischer Mittel angefertigte Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
Die Entwürfe, Audiodesigns, Kompositionen oder mithilfe anderer oder elektronischer Mittel angefertigte Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von BiGtime Tonstudio weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Klausel berechtigt den Rechteinhaber Stefan J. Stoecklein, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
BiGtime Tonstudio räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
BiGtime Tonstudio ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt BiGtime Tonstudio, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Die Entwürfe, Audiodesigns, Kompositionen oder mithilfe anderer oder elektronischer Mittel angefertigte Werke dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Urheber des Werkes, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
3. Vergütung
Entwürfe, Audiodesigns, Kompositionen oder mithilfe anderer oder elektronischer Mittel angefertigte Werke bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe, Audiodesigns, Kompositionen oder mithilfe anderer oder elektronischer Mittel angefertigte Werke geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
Die Anfertigung von Entwürfe, Audiodesigns, Kompositionen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die BiGtime Tonstudio für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
Die Vergütung ist zu 50 Prozent der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Erfordert der Auftrag von BiGtime Tonstudio finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten.
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Bei Zahlungsverzug kann BiGtime Tonstudio Verzugszinsen in Höhe von zehn Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten zwei Korrektur-/Änderungsläufe. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Audiodesigns, Kompositionen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
BiGtime Tonstudio ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, BiGtime Tonstudio entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von BiGtime Tonstudio abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, BiGtime Tonstudio im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Entwürfe, Audiodesigns, Kompositionen etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6. Eigentum an Entwürfen und Daten
An Entwürfen, Audiodesigns, Kompositionen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
Die Originale sind BiGtime Tonstudio nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von BiGtime Tonstudio. BiGtime Tonstudio ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Hat BiGtime Tonstudio dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von BiGtime Tonstudio geändert werden.
Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind BiGtime Tonstudio Korrekturmuster vorzulegen.
Die Produktionsüberwachung durch BiGtime Tonstudio erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist BiGtime Tonstudio berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber BiGtime Tonstudio unentgeltlich zehn einwandfreie Belegexemplare. BiGtime Tonstudio ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
8. Haftung
BiGtime Tonstudio haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Originalmaterial etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt BiGtime Tonstudio gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. BiGtime Tonstudio tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
Mit der Freigabe von Entwürfe, Reinzeichnungen oder mithilfe anderer oder elektronischer Mittel angefertigte Werke durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe, Audiodesigns, Kompositionen oder mithilfe anderer oder elektronischer Mittel angefertigte Werke entfällt jede Haftung von BiGtime Tonstudio.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei BiGtime Tonstudio geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt BiGtime Tonstudio keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann er im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.
9. Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrags und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann BiGtime Tonstudio eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller BiGtime Tonstudio übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber BiGtime Tonstudio von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. Vertragsauflösung
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält BiGtime Tonstudio die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 10 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
11. Schlussbestimmungen
Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von BiGtime Tonstudio, namentlich Stefan J. Stoecklein.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.